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   OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11   

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OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11 (https://dejure.org/2013,7211)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.2013 - 18 U 10/11 (https://dejure.org/2013,7211)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 2013 - 18 U 10/11 (https://dejure.org/2013,7211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 99 Abs. 3
    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 26.3.2007 rechtskräftig in verschiedenen Entschädigungsverfahren (Az.: 100 U 3/96; 100 U 4/96; 100 U 5/96; 100 U 6/96; 100 U 7/96), die dieselbe Entwicklungsmaßnahme betrafen.

    Den Entscheidungen lagen Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D zu Grunde, der die Grundstückswerte im Zweijahresrhythmus nach Stichtagen für die Jahre 1971 bis 2007 entsprechend der jeweiligen Bauerwartung ermittelt hatte (siehe z. B. Urteil in der Sache 100 U 5/96, Anlagenband G1.).

    e) Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Einschaltung des Gerichtssachverständigen Dr. D fixierte der Baulandsenat des Oberlandesgerichts den sogenannten Qualitätsstichtag, d.h. den Zeitpunkt, an dem das Grundstück von jeder qualitativen Fortentwicklung ausgeschlossen ist, für die im streitbefangenen Entwicklungsgebiet gelegenen Grundstücke auf den 31.7.1971 (z.B. Urteil vom 26.3.2007 in der Sache 100 U 5/96, S. 10, Anlagenband G1).

    Der Baulandsenat sah hingegen im Rahmen der Wertfortschreibung von der Berücksichtigung des Marktzusammenbruchs ab, da er die Auffassung vertrat, die "zum Qualitätsstichtag 31.7.1971 ... bestehende Bauerwartung" sei "zu deren Qualität zu rechnen mit der Folge, dass der spätere Zusammenbruch des Marktes für Bauerwartungsland ... für die Wertermittlung zur Entschädigungsbemessung außer Betracht zu bleiben" habe (Urteil vom 26.3.2007, Az.: 100 U 5/96, S. 15, Anlagenband G1).

  • OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner vertiefenden Erörterung, ob diese Vertragsbestandteile als bloße Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung bei Annahme von allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt der Inhaltskontrolle nach dem damaligen AGBG unterliegen würden (BGH, VersR 2001, 184, BGH, NJW 2001, 2014).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Eine solche ist gegeben, wenn Rechtsfragen aufgeworfen werden, "die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren" (BGH, MDR 2003, 104).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Die Fortbildung des Rechts (§ 543 II S. 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO) erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, wenn der Rechtsstreit Anlass gibt, "Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen" (BGH, WM 2002, 1896).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).
  • BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98

    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Zwar ist der notariell beurkundeten Vertragsurkunde nach einhelliger Auffassung eine tatsächliche Vermutung zuzumessen, die bei Urkundenerstellung von den Vertragsparteien abgegebenen Erklärungen vollständig und richtig wiederzugeben (z.B. BGH, ZIP 1999, 1887).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Soweit der Bundesgerichtshof ausnahmsweise in Fällen freihändigen Verkaufs eine entsprechende Anwendung enteignungsrechtlicher Vorschriften für geboten hielt, betraf dies, soweit ersichtlich, die Rechtsposition von am Verkauf nicht beteiligten Dritten (BGH, NJW-RR 2004, 100; BGH, BauR 2006, 1452).
  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner vertiefenden Erörterung, ob diese Vertragsbestandteile als bloße Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung bei Annahme von allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt der Inhaltskontrolle nach dem damaligen AGBG unterliegen würden (BGH, VersR 2001, 184, BGH, NJW 2001, 2014).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11

    Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
    Letztes ist der Fall, wenn es sich bei dem der Zulassung unterliegenden Bereich um einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, der Gegenstand eines selbstständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (z.B. BGH, NJW-RR 2012, 759 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

  • OLG Hamm, 24.09.2012 - 18 U 25/12

    BVB muss abgelösten Spielerberater nicht bezahlen

  • OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11

    Klageziel eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auskunfterteilung

  • OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorwirkung der Enteignung auf spätere

  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 154/82

    Verzinsung des Entschädigungsbetrages bei vorzeitiger Besitzeinweisung

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZB 13/10

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96

    Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaktenzeichen: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaz.: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaz.: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im vorliegenden Verfahren eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 787 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 38/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaktenzeichen.: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das siehe das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaktenzeichen: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • OLG Frankfurt, 20.04.2012 - 18 U 6/11

    Zur Wirksamkeit einer Preisangleichungsklausel im Grundstückskaufvertrag

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Aufbau der Wertetabelle und der durch den Baulandsenat für den 20.5.1984 errechneten Interpolation, sondern auch aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungs-Az.: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen SV2.

    Auch wenn der Sachverständige Dr. SV1 in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauig-keit" bezeichnet hat (Bl. 567 ff d.A. zu 18 U 10/11) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

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